Mit Eintritt eines Pflegefalls ist ein Pflegebedürftiger bzw. dessen Angehörige mit hohen Kosten konfrontiert. Sie zahlen als gesetzlich oder privat krankenversicherte Person automatisch auch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Aber was zahlt diese Pflegepflichtversicherung im Leistungsfall und ist dies wirklich ausreichend?
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz werden mehr Menschen als bisher als Pflegebedürftige gelten (Demenz ist jetzt z. B. ein Pflegebegriff). Damit werden also auch mehr Menschen die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben. Das sind tolle Neuigkeiten oder? Es schwingt jedoch ein Aber mit …
Sind Sie im Bilde darüber, welch hohe Kosten auf Sie zukommen können, wenn Sie selbst oder ein Familienangehöriger zum Pflegefall wird? Und deckt die Pflegepflichtversicherung diese Kosten ab? Gerade durch die Reduzierung der Leistungen bei einer vollstationären Pflege in Pflegegrad (PG) 2 und 3, den Kosten der Pflegeheime (je nach Lage und Ausstattung zwischen 2.000 € bis 4.000 € und darüber hinaus), sowie der Reduzierung des Eigenanteils bei stationärer Pflege, ist ein zusätzliches finanzielles Polster zum Schutz der erarbeiteten Vermögenswerte unerlässlich!
Vor allem durch den für Pflegeheime niedriger anzusetzenden Eigenanteil stellt sich die Frage, wer die daraus entstehenden Differenzkosten übernimmt – oder ob die Pflegeheime einfach die „Heimkosten“ erhöhen!? Über den >>BKK Pflegefinder können Sie je nach Ort und gewünschter Versorgungsart einen Preisvergleich starten und sehen dort die Investitionskosten (Eigenanteil), allerdings mit den niedrigsten Werten, welche sich je nach Art der Unterkunft auch noch ändern können!
Selbst tätig werden und absichern – Pflegezusatztarife
Pflegezusatztarife nach Art der Krankenkasse
Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, die Lücken und Risiken adäquat abzusichern. Dabei unterscheiden sich die Tarife mit Leistungen, welche prozentual abgestuft aus Pflegegrad 5 auch für die anderen Pflegegrade leisten (im stationären Bereich je nach Tarif auch schon ab Pflegegrad 2 zu 100 %) und Tarifen, bei denen die Leistungshöhe in den einzelnen Pflegegraden sowie auch teilweise zwischen ambulanten und stationären Pflegeleistungen individuell versicherbar ist!
Zudem gibt es bzgl. Gesundheitsfragen auch Tarife mit einer Gesundheitserklärung, d. h. einer Aufzählung von Erkrankungen, die bei der versicherten Person aktuell nicht vorliegen bzw. auch im genannten Abfragezeitraum nicht eingetreten sein dürfen, damit der Tarif abgeschlossen werden kann.
Pflegezusatztarife nach Art der Lebensversicherung
Die Alternative zu den Produkten nach Art der Krankenversicherung ist die Pflegerente nach Art der Lebensversicherung. Dies hat den Vorteil, dass Beitragsanpassungen nicht möglich sind und aufgrund der Kalkulation als „Rentenversicherung“ auch immer ein Rückkaufwert bei Kündigung zur Verfügung steht, somit also keine reine Risikoversicherung ist. Dafür sind die Beiträge aufgrund des „Kapitalerhalts“ auch höher.
Die Pflegerentenversicherung bezahlt im Leistungsfall eine lebenslange Pflegerente ab Pflegegrad 2, bestehend aus einem garantierten Teil und ggfs. den Überschüssen, die zur Bildung einer Überschussrente dienen. Die Leistungen je Pflegegrad können vom Versicherungsnehmer flexibel festgelegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist üblicherweise auch die Pflegerente. Je nach Anbieter können auch Regelungen im Todesfall vor und nach Beginn der Leistung festgelegt werden; teilweise kann auch Kapital entnommen werden, sogar während dem Bezug einer Pflegerente! Die Absicherung kann gegen laufende Beitragszahlung, aber auch gegen bzw. in Kombination mit einem Einmalbeitrag erfolgen.
Ein Hinweis auf Rentenversicherungen mit Pflege-Option: Bei einigen Anbietern der Kapital- und fondsgebundenen Rentenversicherung steht die Möglichkeit, eine Option auf eine Pflegerente zu vereinbaren bzw. ist automatisch vereinbart. Die Option tritt i.d.R. erst ab Renteneintritt in Kraft und erhöht im Pflegefall die Altersrente – ohne Gesundheitsprüfung.
Früher Abschluss lohnt sich doppelt!
Für junge Menschen spielt der Gedanke an die gewünschte Pflege im Alter meistens eine untergeordnete Rolle, also weshalb ist es lohnend, sich schon frühzeitig damit zu beschäftigen?
Zum einen wegen dem Beitrag für die Absicherung. Bei der Kalkulation in der Krankenversicherung ist das Eintrittsalter maßgeblich und bei der Pflegerente zudem zusätzlich auch eine mögliche Laufzeit ohne Eintritt eines Pflegefalls. Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit bekanntlich im Alter deutlich höher ist, sind die Beiträge für Personen ab dem 45. Lebensjahr auch schon deutlich teurer als bei einem Abschluss mit 25 oder 30!
Hierzu folgendes Beispiel für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung zu verschiedenen Eintrittsaltern mit folgenden Leistungen:
